Berufsausübungs- bewilligung

Als eidg. dipl. Apotheker bin ich im Besitz eines Diploms, welches mich berechtigt, auf dem Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft meinen Beruf auszuüben. Durch die föderale Struktur der Schweiz ist dies jedoch nur die halbe Wahrheit, denn das schweizerische Gesundheitswesen gibt es nicht. Wir haben 26 verschieden organisierte, kantonale Gesundheitswesen in der Schweiz und um auf dem Gebiet eines Kantons als Apotheker zu arbeiten, ist eine Anmeldung („Gesuch“) beim jeweiligen Kanton nötig.
Natürlich braucht jeder Kanton ein etwas anders zusammengestelltes Dossier an Papieren, um dann die Berufsausübungsbewilligung auszustellen.

Ich habe bereits eine Berufsausübungsbewilligung beantragt und erhalten für den

  • Kanton Aargau
  • Kanton Zug
  • Kanton Zürich
  • Kanton Luzern
  • Kanton Bern
  • Kanton St. Gallen
  • Kanton Graubünden
  • Kanton Thurgau

Für Stellvertretungen in weiteren Kantonen unter einer Dauer von 3 Monaten ist keine kantonale Berufsausübungsbewilligung nötig, wenn man bereits im Besitz einer BAB eines anderen Kantons ist.

Ich bin stets darum besorgt, eine Berufsausübungsbewilligung einzuholen, damit ich eine Stellvertretung übernehmen kann.